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Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom
§ 34 Kündigungsbestimmungen
(1) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können für sich je schriftlich gekündigt werden:
a) § 11 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats,
b) § 13 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres,
c) § 18 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres,
d) § 19 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres,
e) § 20 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres,
f) § 21 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres,
g) § 24 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres,
h) § 32 mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres.