Hohe Nachzahlung für Telekombeamte (auch im Ruhestand); geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte - auch Beamte der Telekom - zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 19 Arbeitsleistungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Herbeiruf)

Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 19 Arbeitsleistungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Herbeiruf)  

(1) Herbeiruf ist die sofortige und nicht geplante Anforderung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung während dessen Freizeit. 
 
(2) Bei Anforderung einer Arbeitsleistung nach Absatz 1 sind der tatsächlichen Arbeitszeit zwei Arbeitsstunden hinzuzurechnen, mindestens sind jedoch drei Stunden als Arbeitszeit anzuerkennen. 
 
(3) Für Zeiten des Arbeitseinsatzes im Sinne des Absatzes 2 werden Zuschläge nach § 20, der Zuschlag für Mehrarbeit nach Maßgabe des § 20 Absatz 1 Buchstabe a) erster Halbsatz, gezahlt. 
 
Protokollnotizen: 

1. Die Arbeitszeit nach Absatz 2 wird für Arbeitnehmer, für die ein Arbeitszeitkonto nach dem Tarifvertrag über Arbeitszeitkonten eingerichtet ist, im Arbeitszeitkonto gebucht. 
2. Die Zuschläge nach Absatz 3 werden nicht in dem nach dem Tarifvertrag über Arbeitszeitkonten eingerichteten Arbeitszeitkonto gebucht, sondern gezahlt.


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