Hohe Nachzahlung für Telekombeamte (auch im Ruhestand); geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte - auch Beamte der Telekom - zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag - Übersicht

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte - auch geeignet für Telekombeamte
Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Beamtinnen und Beamte der Telekom AG und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. Im ABO - 1 x jährlich - sparen Sie 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro Zur Bestellung

 

 

Manteltarifvertrag für den Bereich der Deutschen Telekom AG
vom 1. März 2004

Dieser Tarifvertrag gilt für die bei der Deutschen Telekom AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, soweit sie Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind.

Eine aktuelle Fassung des Manteltarifvertrages finden Sie hier.

 


 

USB-Stick: Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Ein-kommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Beamte bei der Telekom. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilfe-recht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

Red 20260426

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