Hohe Nachzahlung für Telekombeamte (auch im Ruhestand); geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte - auch Beamte der Telekom - zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 30 Zeugnis

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Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 30 Zeugnis  

(1) Der Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis hat über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und die ausgeübte Tätigkeit Auskunft zu geben. Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist das Zeugnis auch auf Leistung und Führung auszudehnen. 
 
(2) Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer im begründeten Einzelfall, insbesondere beim Wechsel des bisherigen Vorgesetzten, sowie ohne Vorliegen eines Grundes einmal innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren auf Wunsch ein Zwischenzeugnis zu erteilen. Die Art des Zeugnisses regelt sich nach Absatz 1.


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