Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 34 Kündigungsbestimmungen

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit mehr als 25 Jahren informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Mit unserem USB-Stick (32 GB) senden wir Ihnen alle 8 Bücher und eBooks zu (3 Ratgeber & 5 eBooks), z.B. Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 34 Kündigungsbestimmungen  

(1) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. 
 
(2) Abweichend von Absatz 1 können für sich je schriftlich gekündigt werden: 
a) § 11 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, 
b) § 13 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
c) § 18 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
d) § 19 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
e) § 20 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
f) § 21 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
g) § 24 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, 
h) § 32 mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres. 


mehr zu: Manteltarifvertrag
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.telekombeamte.de © 2024